Gradabzeichen

PfadfinderIn zu sein, bedeutet auch, neugierig auf das Leben zu sein, sich immer wieder herausfordern zu lassen und Neues lernen zu wollen. Deshalb ist unsere Pfadfinderarbeit auch ein Raum, in dem erlebnispädagogisch experimentiert und auf diese Weise auch gelernt werden darf. Und zwar vor allem in den Bereichen: Pfadfindertechnik, soziale Kompetenz, Umwelt- und Naturschutz und christlicher Glaube.

Für dieses Lernen gibt es bei den CPA ein Ausbildungskonzept mit Gradabzeichen. Diese beschreiben altersgerechte Entwicklungsschritte, die aufeinander aufbauen und mit den CPA-Regeln übereinstimmen.

Die Gradabzeichen beruhen nicht auf bloßem Auswendiglernen von Wissen. Es geht darum, etwas selber zu begreifen und anwenden zu können. Wir nennen diesen Dreiklang von Wissen + Können + Wollen: Kompetenz. Deshalb beginnen unsere Lerninhalte auch immer mit der Formulierung: „Ich kann ...“.

Die einzelnen erfolgten Lernschritte werden im Logbuch festgehalten. So können Lerninhalte dokumentiert werden. Darüber hinaus ermöglicht das Logbuch Orientierung, welche Lernbereiche noch angepackt werden können.

Sind alle Voraussetzungen erbracht und die entsprechenden Kompetenzen gezeigt, wird die Prüfung durch die Pfadfinderleitung der Ortsgruppe abgenommen und das Abzeichen verliehen.

Gefährte

blaues Gradabzeichen Pfadfinder Gefährte

Voraussetzungen für dieses Abzeichen

  • Ab 8 Jahren
  • Ich besitze das Leistungsabzeichen "Erste Hilfe" für Jungpfadfinder.
  • Ich habe 1 Leistungsabzeichen meiner Wahl erworben.
  • Ich bin mindestens 6 Monate Mitglied der CPA.

Trapper

rotes Gradabzeichen Pfadfinder Trapper

Voraussetzungen für dieses Abzeichen

  • Ab 10 Jahren
  • Ich habe die Gefährtenprüfung bestanden.
  • Ich besitze das Leistungsabzeichen "Erste Hilfe" für Jungpfadfinder (Auffrischung). 
  • Ich habe 3 Leistungsabzeichen meiner Wahl erworben.

Kundschafter

gelbes Gradabzeichen Pfadfinder Kundschafter

Voraussetzungen für dieses Abzeichen

  • Ab 12 Jahren
  • Ich habe die Trapperprüfung bestanden.
  • Ich besitze das Leistungsabzeichen "Erste Hilfe Grundlagen" für Pfadfinder.
  • Ich kann die Teilnahme an mindestens einem Gruppen- oder überregionalen Lager nachweisen.
  • Ich habe 5 Leistungsabzeichen meiner Wahl erworben.

Ranger

rot-blaues Gradabzeichen Pfadfinder Ranger

Voraussetzungen für dieses Abzeichen

  • Ab 14 Jahren
  • Ich habe die Kundschafterprüfung bestanden.
  • Ich habe in den letzten beiden Jahren einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert.
  • Ich habe mich in der Vorbereitung auf den Ranger mit unserem Leitfaden "Miteinander unterwegs" auseinandergesetzt und mich den darin enthaltenen Regeln verpflichtet.
  • Ich kann die Teilnahme an einem Vereinigungslager nachweisen.
  • Ich habe 6 Leistungsabzeichen meiner Wahl erworben.

Guide

blau-gelbes Gradabzeichen Pfadfinder Guide

Voraussetzungen für dieses Abzeichen

  • Ab 16 Jahren
  • Ich habe die Rangerprüfung bestanden.
  • Ich besitze eine gültige JuLeiCa (inkl. Erste-Hilfe-Kurs).
  • Ich habe mich in der Vorbereitung auf den Guide mit der Broschüre "Sexueller Gewalt begegnen" auseinandergesetzt und den Verhaltenscodex unterschrieben.
  • Ich habe an 2 CPA-Gruppenleiterlehrgängen teilgenommen.
  • Ich besitze die Empfehlung für den Guide seitens des Jugendabteilungsleiters oder des CPA-Leitungsgremiums der zuständigen Landeskörperschaft (Vereinigung).

Master Guide

blau-gelb-rotes Gradabzeichen Pfadfinder Master Guide

Voraussetzungen für dieses Abzeichen

  • Ab 18 Jahren
  • Ich habe die Guideprüfung bestanden.
  • Ich besitze eine gültige JuLeiCa (inkl. Erste-Hilfe-Kurs). 
  • Ich habe mich in der Vorbereitung auf den Master Guide erneut mit der Broschüre "Sexueller Gewalt begegnen" auseinandergesetzt und den Verhaltenscodex ein weiteres Mal unterschrieben.
  • Ich habe mich einem Persönlichkeitstest (PST-R-Test, DISG o.ä.) inkl. Auswertungsgespräch unterzogen.
  • Ich habe an 4 CPA-Gruppenleiterlehrgängen teilgenommen.
  • Ich besitze die Empfehlung für den Master Guide seitens des Jugendabteilungsleiters oder des CPA-Leitungsgremiums der zuständigen Landeskörperschaft (Vereinigung).